Zuständigkeiten

- Örtliche Zuständigkeit
- Überregionale Zuständigkeit
- An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten
- Für folgende Gebiete liegt die bundesweite Zuständigkeit beim Finanzamt ...
Örtliche Zuständigkeit
Das Finanzamt Eberswalde ist für die Festsetzung und für die Erhebung der Steuern im gesamten Landkreis Barnim zuständig.
Überregionale Zuständigkeit
Das Finanzamt Eberswalde ist zuständig für die Durchführung von Betriebsprüfungen bei den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft in den Finanzamtsbezirken Angermünde, Eberswalde, Oranienburg, Frankfurt (Oder) und Strausberg.
Das Finanzamt Eberswalde ist für die Grunderwerbsteuer für die Finanzamtsbezirke Angermünde, Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Strausberg zuständig.
An andere Finanzämter abgegebene Zuständigkeiten:
Die folgenden steuerlichen Aufgaben werden nicht beim sonst für Sie zuständigen Finanzamt Strausberg, sondern bei den hier aufgelisteten Finanzämtern bearbeitet.
Steuerfahndung | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Straf- und Bußgeldverfahren | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Groß- und Konzernbetriebsprüfung | Finanzamt Königs Wusterhausen |
Lohnsteueraußenprüfung | Finanzamt Angermünde |
Erbschaft- und Schenkungsteuer | Finanzamt Frankfurt (Oder) |
Rennwett- und Lotteriesteuer | Finanzamt Cottbus |